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Münchner City-Befragung 2025

(c) CityPartnerMünchen

Münchner City-Befragung 2025

nachtschärmer 2023

(c) Andreas Gebert

nachtschärmer 2023

nachtschwärmer 2023

(c) Andreas Gebert

nachtschwärmer 2023

nachschwärmer 2023

(c) Franz Westner

nachschwärmer 2023

City-Get-Together 2023

(c) Franz Westner

City-Get-Together 2023

Münchner Christkindlmarkt

(c) München Tourismus, Thommy Isch

Münchner Christkindlmarkt

Klassik am Odeonsplatz

(c) München Tourismus, Thommy Isch

Klassik am Odeonsplatz

Marienplatz Marienplatz

(c) München Tourismus, Werner Böhm

Marienplatz Marienplatz

Oper für alle

(c) München Tourismus, Werner Böhm

Oper für alle

City-Get-Together 2023

(c) Franz Westner

City-Get-Together 2023

Shopping-Nächte in München

 

Nach dem neuen Gesetz gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Gemeinschaftlich Shopping-Nächte gelten für alle Handelsunternehmen – die Termine muss der Stadtrat festlegen/ beschließen.
  •  Firmenindividuelle Abendöffnungen (an max. 4 Werktagen pro Jahr) – gelten nur für das jeweilige Unternehmen (Verkaufsstelle) – und sind nur „anzeigepflichtig“ beim Gewerbeamt des Kreisverwaltungsreferat

 

Wichtig: 

Die Vollversammlung des Stadtrats hat 17. Dezember 2025 vier Termine für gemeinschaftliche Shopping-Nächte, bei denen Handelsunternehmen in München ohne jede Anzeige oder Genehmigung bis max. 24:00 Uhr öffnen dürfen, beschlossen:

  1. Erster Freitag im April - so dieser auf Karfreitag fällt, Freitag eine Woche zuvor (2026: 27.03.2026)
  2. Freitag vor den Herbstferien  (2026: 30.10.2026)
  3. „Black Friday“ - Freitag nach dem 4. Donnerstag im November (2026: 27.11.2026)
  4. Dritter Adventssamstag (2026: 12.12.2026)


Hinweise:

  • Nach der gültigen Regelung im Landesgesetz gibt es firmenindividuelle Abendöffnungen bis max. 24:00 Uhr an max. 4 Werktagen pro Jahr pro Verkaufsstelle. Sollte ein Unternehmen mehrere Filialen (Verkaufsstellen) in München haben, kann es also theoretisch in jeder Filiale ggf. auch vier ganz unterschiedliche Abendöffnungstermine anzeigen.
  • Dies bedeutet, dass für jede Verkaufsstelle (Filiale) eine firmenindividuelle Abendöffnung jeweils eigenständig rechtzeitig (mind. 14. Tage vor der Abendöffnung !) beim Kreisverwaltungsreferat angezeigt werden muss.
  • Diese firmenindividuellen Abendöffnungen sind nicht genehmigungs- sondern nur „anzeigepflichtig“.
  • Die Anzeige von firmenindividuellen Abendöffnungen ist nur über das Internetformular des Kreisverwaltungsreferats möglich: https://service.muenchen.de/intelliform/forms/01/02/02/verkaufsoffene_naechte_werktage/index

 

Nicht zulässig sind nach dem Gesetz Abendöffnungen (firmenindividuell und gemeinschaftliche Shopping-Nächte) an folgenden Werktagen:

  • Aschermittwoch
  • Gründonnerstag (fünfter Tag der Karwoche)
  •  Karsamstag
  • Buß- und Bettag (Mittwoch vor dem ersten Adventssonntag)
  • Heiligabend
  • Silvester
  • Samstag vor Pfingstsonntag
  • Tag vor Allerheiligen (1. November)
  • ·Samstag vor Volkstrauertag (2. Sonntag vor dem 1. Advent)
  • Samstag vor Totensonntag (Sonntag vor dem 1. Adventssonntag)

 

Weitere Infos des Kreisverwaltungsreferats zum Ladenschluss: https://stadt.muenchen.de/infos/ladenschluss-feiertagsesetz.html